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FINANZIERUNG

Wir erhalten, anders als staatliche Einrichtungen wie die Universität oder das Tierheim, keine staatliche Unterstützung, so dass wir für unsere Leistungen die in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vorgeschriebenen Gebühren erheben müssen.
Die Gebühren für ambulante Behandlungen sind zum Zeitpunkt der Behandlung vollständig zu bezahlen.
Bei Operationen, stationärer Aufnahme von Patienten sowie bei Notfällen sind Anzahlung in Höhe von ca. 75 % der zu erwartenden Kosten für die ersten 24 Stunden zu entrichten. Weitere Zwischenfinanzierungen sind je nach dem weiteren Krankheitsverlauf und nach Absprachen mit dem Besitzer über weitere, eventuell ursprünglich nicht vorgesehene Maßnahmen notwendig.
Der Restbetrag wird zum Zeitpunkt der Entlassung des Patienten fällig.

Wir akzeptieren Barzahlungen sowie Zahlungen mittels EC Karte, VISA CARD und MASTERCARD.