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Medikamente zur Schmerztherapie

Prinzipiell wird unterschieden zwischen

  • Nicht-Opioid-Analgetika
  • Opioid-Analgetika

Nicht-Opioid-Analgetika
Hierzu gehören z.B. Paracetamol, Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen, Indometacin, Diclofenac oder Metamizol.
Der Angriffsort dieser Medikamente liegt größtenteils am Ort der Schmerzentstehung und teilweise und in geringerem Maße direkt im Rückenmark.
Einige dieser Medikamente besitzen neben der analgetischen Wirkung auch eine fiebersenkende Wirkung (z.B. Paracetamol, ASS) oder auch eine deutliche entzündungshemmende Wirkung (z.B. Diclofenac).

In der Tiermedizin sollten keine Schmerzmittel aus der Humanmedizin unkritisch und ohne tierärztlichen Rat bei Tieren angewandt werden. Sie werden teilweise nicht vertragen und sind nicht für die Anwendung bei Hunden und Katzen zugelassen. Auch wenn sie in der Apotheke frei verkäuflich sind, heißt das nicht, dass sie keine Nebenwirkungen haben können.

(Ergänzung Medikamente der Tiermedizin)

Opioid-Analgetika
Die schmerzstillende Wirkung von Opium bei schweren Schmerzen ist schon seit Jahrhunderten bekannt. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gelang es dann erstmals, den analgetischen (schmerzstillenden) Hauptbestandteil des Opiums zu isolieren – das Morphium oder Morphin.

Es stehen zahlreiche, chemisch synthetisierte Abkömmlinge des Morphins zur Verfügung. Diese als Opiate oder Opioide bezeichneten Wirkstoffe unterscheiden sich in ihrer Wirkstärke, dem Spektrum an Nebenwirkungen und ihrer Verstoffwechselung im Körper.
Allen gemeinsam ist ihr Angriffspunkt direkt im Gehirn und im Rückenmark, aber auch peripher an den empfindlichen Nervenendigungen (Nozizeptoren), wo die Schmerzübertragung blockiert wird.
Auch die möglichen Nebenwirkungen sind bei allen Opioiden ähnlich. Am häufigsten treten Verstopfung, Übelkeit und Erbrechen (vor allem am Anfang der Therapie) und eine allgemein dämpfende Wirkung mit Anzeichen von Müdigkeit auf. Die Nebenwirkungen sind in der Regel kein wirkliches Problem und können auch medikamentös gemildert oder aufgehoben werden.

Wirkstärke
Nach der Wirkstärke unterscheidet man schwach wirksame Opioide (z.B. Codein, Dihydrocodein, Tilidin und Tramadol) und stark wirksame Opioide.
Stark wirkender Opioide unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und sind nur unter strengen Auflagen einsetzbar.

Zur Verfügung stehen die Opioide als Injektionsspritzen (z.B. für die Schmerzmmedikation im Zusammenhang mit Operationen), und als Tropfen, Tabletten, Kapseln oder Pflaster für die Dauertherapie.

Schmerzen, die eine langfristige Schmerztherapie notwendig machen, werden nach dem sogenannten WHO-Stufenschema behandelt.
Das bedeutet, dass grundsätzlich zunächst Nicht-Opioid-Analgetika eingesetzt werden. Erst bei deren unzureichender Wirkung kommen zusätzlich schwach wirksame und dann stark wirksame Opioide zum Einsatz.
In der Tiermedizin werden Schmerzmedikamente vorrangig bei akuten Schmerzen, z.B. nach Verletzungen oder Operationen eingesetzt. Aber auch bei chronischen Entzündungen oder bei Tumorpatienten kann eine langzeitige Schmerzmedikation notwendig sein.

Perioperative Schmerzmedikation und Anästhetika in der Kleintiermedizin (Hund, Katze)

Vor, während und nach jeder Operation werden schmerzstillende Medikamente verabreicht.
Den vorbeugenden Einsatz von Schmerzmedikamenten bezeichnet man als präemptitive Analgesie. Diese dient der Reduzierung bzw. zur Verhinderung potentiell auftretender intra- und postoperativer Schmerzzustände.

Die präemptive Gabe von Analgetika führt auch zur Verhinderung einer peripheren wie zentralen Sensibilisierung, womit die analgetische Effizienz erhöht, die Entstehung chronischer Schmerzzustände (Schmerzgedächtnis) verhindert und der Verbrauch an Analgetika verringert werden kann.

Wirkdauer, Wirkstärke und Nebenwirkungsprofil der einzelnen Schmerzmittel unterscheiden sich voneinander. Nicht jedes Schmerzmittel eignet sich deshalb gleichermaßen für alle Eingriffe.
So ist der Einsatz von Opioiden aufgrund ihrer atemdepressiven Wirkung insbesondere bei Thorax- oder Schädel-Hirn-Traumen sowie bei allen mit einer Atemdepression oder mechanischen Behinderung der Atmung (Magendrehung) einhergehenden Situationen teilweise nicht sinnvoll.

Zum Einsatz zur Anästhesie und Analgesie kamen und kommen neben den BTM – pflichtigen Medikamenten Fentadon und Comfortan je nach Patient und Operation in unterschiedlicher Kombination und Dosierung vorrangig die Medikamente:

Diazepam, Propofol, Ketamin, Xylazin, Butorphanol, Carprofen, Lidocain, Metamizol, Meloxicam, Medetomidin, Tramadol, Fentanyl und Isofluran.